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Industrielle Betriebe Interlaken

Neufassung einer Verordnung
Der Verwaltungsrat der Industriellen Betriebe Interlaken hat am 20. August 2015 die Neufassung der folgenden Verordnung beschlossen:
Gebühren- und Preisverordnung der Industriellen Betriebe Interlaken (IBI)
Die Neufassung tritt per 1. Januar 2016 in Kraft. Sie kann am Empfang der Industriellen Betriebe Interlaken an der Fabrikstrasse 8 sowie im Kundencenter an der Jungfraustrasse 45 eingesehen oder bezogen werden und ist auch auf www.ibi.ch abrufbar. Gegen die Neufassung der Verordnung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Interlaken, 3. September 2015
Industrielle Betriebe Interlaken
Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken
Telefon 033 826 30 00
www.ibi.ch
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