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Einwohnergemeinde

Wahlanordnung Gemeindewahlen 2015
Gestützt auf Artikel 25 des Wahl- und Abstimmungsreglements vom 9. Dezember 2002 werden die Erneuerungswahlen für
a) das Gemeindepräsidium (Majorz)
b) das Vizegemeindepräsidium (Majorz)
c) sieben Mitglieder des Gemeinderats (Proporz)
d) sechs Mitglieder der Schulkommission (Proporz)
auf den 29. November 2015 angesetzt. Eine allfällige Stichwahl für das Gemeindepräsidium und/oder das Vizegemeindepräsidium findet am 13. Dezember 2015 statt.
Die Wahlvorschläge (Listen) für die Wahl des Gemeinderats und der Schulkommission sowie die Wahlvorschläge für das Gemeindepräsidium und Vizegemeindepräsidium sind bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2015, 17.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in der Gemeinde Habkern stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Listen für den Gemeinderat und die Schulkommission müssen zur Unterscheidung von andern Wahlvorschlägen am Kopf eine Bezeichnung tragen (Partei, Wählergruppe).
Die Erstunterzeichnerin oder der Erstunterzeichner gilt als Ansprechperson. Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten als Mitglieder zu wählen sind. Eine Kandidatin oder ein Kandidat darf für das gleiche Organ nur auf einer Liste vorgeschlagen werden. Für das Majorzwahlverfahren können mehrere Parteien oder Wählergruppen gemeinsam Wahlvorschläge einreichen.
Zwei oder mehreren Wahlvorschlägen für die Proporzwahlen kann bis spätestens Mittwoch, 21. Oktober 2015, 12.00 Uhr, die übereinstimmende Erklärung der Erstunterzeichnerinnen oder Erstunterzeichner oder ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter beigefügt werden, dass die Vorschläge miteinander verbunden (Listenverbindung) werden. Unterlistenverbindungen sind nicht zulässig.
Werden für das Gemeindepräsidium und das Vizegemeindepräsidium nur je ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagenen Personen als in stiller Wahl gewählt (Artikel 54 Wahl- und Abstimmungsreglement).
Im Übrigen verweisen wir auf das Wahl- und Abstimmungsreglement der Einwohnergemeinde Habkern vom 9. Dezember 2002.
Bedingungen gemeinsamer Werbematerialversand
Gestützt auf Artikel 9 Absatz 4 des Wahl- und Abstimmungsreglements übernimmt die Gemeinde Habkern die Organisation eines gemeinsamen Werbematerialversands mit folgenden Bedingungen:
Werbematerial
Das Werbematerial der Beteiligten für die Gemeindewahlen darf nicht grösser sein als Format DIN A5 oder ist von den betreffenden Beteiligten vor dem Versand auf Format DIN A5 zu falten. Das Werbematerial darf den Umfang von acht Blättern DIN A5 oder vier Blättern DIN A4 bzw. zwei Blättern DIN A3 nicht übersteigen. Zusätzlich ist die Beilage je eines ausseramtlichen Wahlzettels erlaubt. Der Druck der ausseramtlichen Wahlzettel kann auf Wunsch durch die Gemeindeverwaltung in Auftrag gegeben werden.
Auflage
Auflage für das Werbematerial: 500 Exemplare
Anmeldefrist
Die interessierten Parteien und Wählergruppen melden die Teilnahme am gemeinsamen Werbematerialversand bis Freitag, 16. Oktober 2015, 17.00 Uhr, schriftlich der Gemeindeverwaltung Habkern. Soll der Druckauftrag für ausseramtliche Wahlzettel durch die Gemeindeverwaltung erfolgen, muss dies ebenfalls bis am 16. Oktober 2015, 17.00 Uhr, schriftlich angemeldet werden.
Mitwirkung
Die Beteiligten haben bei der Vorbereitung und Abwicklung des Versands mitzuwirken, indem sie sich rechtzeitig anmelden und das Werbematerial bis 23. Oktober 2015 bei der Gemeindeverwaltung Habkern abliefern.
Kosten
Die Gemeinde trägt die Kosten für Porti, Verpackungsmaterial und das Verpacken durch das Zentrum Mittengraben.
Habkern, 3. September 2015
Der Gemeinderat