Kirchgemeinde
Teilrevision Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Kirchgemeinde Unterseen am 21. Juni 2015 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements (Art. 14, 21a, 23 und redaktionelle Anpassungen) vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 6. August 2015 genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt rückwirkend auf den 1. August 2015 in Kraft.
Kirchgemeinde Unterseen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Kirchgemeinde Unterseen am 21. Juni 2015 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements (Art. 14, 21a, 23 und redaktionelle Anpassungen) vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 6. August 2015 genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt rückwirkend auf den 1. August 2015 in Kraft.
Kirchgemeinde Unterseen