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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Axel Marx, Via Vescampo 15a, 6949 Comano, vertreten durch Kurt Oswald, Campingstrasse 9, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau von vier Wohnhäusern mit Autoeinstellhalle und oberirdischen Parkplätzen (Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 Baugesetz).
Hinweis: Die Gemeinde Matten bei Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Hertigässli/Senggigässli, Parzelle Nr. 726, Koordinaten 633'000 / 169'720, Wohnzonen W3 und W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Matten, 3800 Matten b. I.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli