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Einwohnergemeinde

Gesamterneuerungswahlen für das Gemeindepräsidium, die Mitglieder des Gemeinderates und die Mitglieder der ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis
Am 31. Dezember 2015 endet die laufende Amtsperiode für alle Behördenmitglieder. Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen auf den 15. November 2015 angesetzt. Ein allfällig nötiger 2. Wahlgang findet am 6. Dezember 2015 statt.
Eine Wiederwahl für die heute im Amt stehenden Behördenmitglieder ist dann möglich, wenn ein Wahlvorschlag eingereicht wird und die vorgeschlagene Person gemäss Art. 37 und Art. 43 OgR wählbar ist.
Für Mitglieder der nachstehend aufgeführten Organe oder Funktionen können Wahlvorschläge eingereicht werden:
Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident
1 Person frei wählbar aus allen Bezirken
Gemeinderat
2 Mitglieder Bezirk Lauterbrunnen
2 Mitglieder Bezirk Wengen
1 Mitglied Bezirk Mürren
1 Mitglied Bezirk Gimmelwald
1 Mitglied Bezirk Stechelberg
1 Mitglied Bezirk Isenfluh
Liegenschaftskommission
1 Mitglied Bezirk Lauterbrunnen
1 Mitglied Bezirk Wengen
1 Mitglied Bezirk Mürren
1 Mitglied Bezirk Gimmelwald
1 Mitglied Bezirk Stechelberg
1 Mitglied Bezirk Isenfluh
Sicherheitskommission
1 Mitglied Bezirk Lauterbrunnen
1 Mitglied Bezirk Wengen
1 Mitglied Bezirk Mürren
1 Mitglied Bezirk Gimmelwald
1 Mitglied Bezirk Stechelberg
1 Mitglied Bezirk Isenfluh
Bildungs- und Kulturkommission
1 Mitglied Bezirk Lauterbrunnen
1 Mitglied Bezirk Wengen
1 Mitglied Bezirk Mürren
1 Mitglied Bezirk Gimmelwald
1 Mitglied Bezirk Stechelberg
1 Mitglied Bezirk Isenfluh
Verkehrs- und Strassenkommission
1 Mitglied Bezirk Lauterbrunnen
1 Mitglied Bezirk Wengen
1 Mitglied Bezirk Mürren
1 Mitglied Bezirk Gimmelwald
1 Mitglied Bezirk Stechelberg
1 Mitglied Bezirk Isenfluh
Ver- und Entsorgungskommission
1 Mitglied Bezirk Lauterbrunnen
1 Mitglied Bezirk Wengen
1 Mitglied Bezirk Mürren
1 Mitglied Bezirk Gimmelwald
1 Mitglied Bezirk Stechelberg
1 Mitglied Bezirk Isenfluh
Wasserversorgungskommission
Isenfluh 1 Mitglied Bezirk Isenfluh
Informationen über das Aufgabengebiet der einzelnen Kommissionen und Leerformulare für die Wahlvorschläge können auf der Internetseite der Gemeinde www.lauterbrunnen.ch (Organisationsreglement) eingesehen respektive heruntergeladen werden. Im Weiteren wird für die Gesamterneuerungswahlen eine Botschaft an alle Haushalte verschickt.
Verfahren
– Wahlvorschläge müssen bis am 2. Oktober 2015 (Freitag, 12.00 Uhr) bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.
– Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Gemeinde Lauterbrunnen Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
– Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für jeden zu besetzenden Sitz unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen.
– Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
– Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
– Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
– Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertreter. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.
– Die eingereichten Wahlvorschläge mit den Namen der Unterzeichner können ab Freitag, 2. Oktober 2015, 15.30 Uhr bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden.
Wählbarkeit
Wählbar in den Gemeinderat und in Kommissionen mit Entscheidbefugnis sind alle in der Gemeinde Stimmberechtigten, welche gemäss Registrierung in der Einwohnerkontrolle im entsprechenden Bezirk wohnhaft sind.
Offenlegungspflicht
Jede Kandidatin und jeder Kandidat hat vor ihrer oder seiner Wahl Interessenbindungen, die sie oder ihn in der Ausübung des Amtes beeinflussen können, offenzulegen.
Werden zu wenig Wahlvorschläge für zu besetzende Sitze eingereicht, sucht der Gemeinderat dafür Kandidatinnen oder Kandidaten und macht den nötigen Wahlvorschlag für die stille Wahl. Vorbehalten bleibt das Wahlverfahren für die Mitglieder des Gemeinderates gemäss Art. 13 Abs. 3 Organisationsreglement.
Der Gemeinderat