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Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1109 Unterseen–Beatenberg
Gemeinde: Unterseen
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecken: Birmse–Tannebaum Koord. 630'230 / 171'735.
Dauer: Montag, 24.8., bis Mittwoch, 26.8.2015, jeweils von 22.00–5.00 Uhr.
Ausnahmen: Notfall- und Rettungsfahrzeuge.
Auf den öV wird Rücksicht genommen.
Verkehrsführung: keine Umleitungsmöglichkeit.
Einschränkungen: Zu Fuss Gehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst oder mit Lichtsignalanlage.
Für Fahrzeuge über 3.5 t ist die Durchfahrt während dieser Zeit nicht möglich.
Grund: Belagsarbeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Interlaken, 7. August 2015
Strasseninspektorat Oberland Ost