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Gemischte Gemeinde

Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 17. September 2015, 20.00 Uhr, Gmeindshuus Oberried

Traktanden

1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 (genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 110 vom 14. Juli 2015)
2. Gemeinderat Legislatur 2014–2017 / Ersatzwahl 1 Mitglied Gemeinderat.
3. Abrechnungen:
3.1 Genehmigung Nachkredit Ortsplanung / Einbezug der Gefahrenkarte in den Zonenplan / Digitalisierung
3.2 Kenntnisnahme Abrechnung Anpassungen Quelle Ebligen
3.3 Kenntnisnahme Abrechnung Unterhalt Wychel- und Haberenstrasse
3.4 Kenntnisnahme Abrechnung Uferweg 3. Etappe
4. Bootsplatzreglement / Teilrevision per 1. Januar 2016
5. Orientierungen
– Schifffahrt Brienzersee
6. Verschiedenes

Öffentliche Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 4 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel: Allfällige Gemeindebeschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken zu erheben.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 98 Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. (Art. 4 OGR).
Oberried, 5. August 2015
Der Gemeinderat