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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Ringgenberg und UTB Uferschutzverband Thuner- und Brienzersee, vertreten durch Gemeinde Ringgenberg, Hauptstrasse 184, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Michel und Gerber Ingenieurbüro GmbH, Seestrasse 67, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Ausbau und Erhaltung historischer Pilgerweg, Abschnitt Gstyg–Rosswald.
Standort: Gstyg-Rosswald, Parzellen Nrn. 84, 105, 380, 480, 1206, 2357, 2360, BR2510, BR 2549, Landwirtschafts- und Industriezone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A. Historischer Verkehrsweg.
Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
– Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG)
– Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV)
– Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli