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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Nevoso Benito und Christine, Flurweg 32, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Teilweiser Rückbau des bestehenden Treppenaufgangs und der bestehenden Pergola. Anbau neuer Treppenaufgang und neue Pergola.
Hinweis: Die Gemeinde Matten bei Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Flurweg 32, Parzelle 1025, Koordinaten 633‘193 / 169‘573, Wohnzone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 415 GBR – Einbau Kreuzfirst, Art. 67 BauV – Unterschreitung Raumhöhe.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss zusätzliches Dachwasser an die bestehende Versickerung.
Zone: Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 Bst a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Matten, 22. Juli 2015
Bauverwaltung Matten