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Baupublikation

Bauherrschaft: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kanton Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Abfallhaus.
Standort: Schloss 19, Parzelle Nr. 20, Grünzone.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in der Grünzone nach Art. 79 BauG.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich (Baugruppe I).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Regenwasser wird oberflächlich zur Versickerung gebracht.
Bereich: A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-
Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Bauge-
setz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 30. Juli 2015
Bauverwaltung Interlaken