Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Burgerbäuert Waldegg

Einladung zur ordentlichen Versammlung
Donnerstag, 19. Dezember 2013, 20.30 Uhr im Hotel Regina, Beatenberg

Traktanden

  1. Voranschlag 2014

  2. Wahlen

  3. Verschiedenes


Nutzungsreglement
Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich bis zum 31. Dezember 2013 dem Burgerpräsidenten (Christian Gimmel, Beunden 627, 3803 Beatenberg) mit.
Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres
a) das Burgerrecht der Burgerbäuert Waldegg besitzt
b) das 24. Altersjahr zurückgelegt hat und
c) am 1. Januar des Nutzungsjahres in der Einwohnergemeinde Beatenberg seine Schriften hinterlegt hat.
Der Burgerrat entscheidet im Rahmen des Reglements, ob und in welchem Umfang das Nutzungsrecht gewährt werden kann.


Der Burgerrat