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Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 3. August 2015 genehmigt (Art. 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen).
Während der 30-tägigen Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls ein.
Bönigen, 3. August 2015
Der Gemeindeschreiber