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Einwohnergemeinde

Schul- und Sportanlagenbenützungsreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 12. Juni 2015 beschlossene Schul- und Sportanlagenbenützungsreglement am 1. August 2015 in Kraft tritt.
Bönigen, 31. Juli 2015
Der Gemeindeschreiber