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Öffentliche Planauflage

Kantonsstrassen mit Rodung und Ersatzaufforstung
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 ff. des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 Pläne für die Erstellung bzw. den Ausbau der nachstehenden Kantonsstrasse auf. Begründete Einsprachen sind der genannten Gemeindeschreiberei innert der Auflagefrist einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 1109, Unterseen–Beatenberg.
Gemeinde: Beatenberg.
Bauvorhaben: 2050 / Ausbau Bhendenkehr.
Auflageort: Bauverwaltung Beatenberg, 3803 Beatenberg.
Auflagefrist: 10. August bis 8. September 2015.
Absteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt abgesteckt:
– Strassenachse: Vermessungsbolzen, gelb
– talseitiger Böschungsfuss: Pfähle rot
– obere Böschungskante: Holzlatten
Beanspruchte Ausnahmen: Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5 und 7 Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991).
Thun, 20. Juli 2015
Oberingenieurkreis I, Thun