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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Marfort-Seiler Stefan und Catherine, Beundenstrasse 50, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus, Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Ringgenberg, Hauptstrasse 220, Parzelle Nr. 1901, Koordinaten 635'200 / 172'615, WG3.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen:
• Unterschreiten Gebäudeabstand (Art. 19 GBR)
• Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli