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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Jungfrau Region Marketing AG, Untere Bönigstrasse 8, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Temporäres Aufstellen eines «Auszeit-Wellnesswagens» als qualifiziert touristisch bewirtschaftete Unterkunft.
Hinweis: Die Gemeinde Lauterbrunnen ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Nutzung: Bau von qualifiziert touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Isenfluh, Parzelle Nr. 5506, Koordinaten 634'490 / 164'110, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt, Interlaken-Oberhasli