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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme für die Bundesfeier vom 1. August 2015 in Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für die Bundesfeier vom 1. August 2015 in Wengen folgende Verkehrsbeschränkung:
Wengen: Ecke Eiger bis Ecke Bernerhof. Am Samstag, 1. August 2015, von 12.00 bis 17.00 Uhr gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen. Zubringer für Gewerbe- und Hotelbetriebe gestattet. Von der Sperrung ausgenommen sind Fahrzeuge der Rettungskräfte im Notfall. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 1. Juli 2015
Der Gemeinderat