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Baupublikation

Bauherrschaft: BNP Paribas REIM, Germany GmbH, Albrechtstrasse 14, D-80636 München.
Projektverfasserin: ingenta ag, Laubeggstrasse 70, 3000 Bern 31.
Bauvorhaben: Verstärkung der Fundation mittels Mikropfählen.
Standort: Höheweg 211, Parzelle Nr. 298.
Nutzungszone: Perimeter SFG, Hotelzone A.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 48 WBG / Art. 41c GSschV, Bauten und Anlagen am Gewässer.
Gewässerschutz-Bereich: A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. August 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 20. Juli 2015
Bauverwaltung Interlaken