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Einwohnergemeinde

1. August in Grindelwald
Das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot im Amtsbezirk Interlaken-Oberhasli ist vom Regierungsstatthalteramt per sofort aufgehoben worden. Trotzdem ist auf das Abbrennen von Feuerwerken im Wald und in Waldesnähe zu verzichten. Diese Regelung gilt auch für den 1. August. Der Festakt auf dem Bärplatz mit anschliessendem Feuerwerk wird wie gewohnt durchgeführt.
Durchführung der Feier
Ein Böllerschuss um 20.00 Uhr gibt das Zeichen zur Durchführung der Feier. Es gibt kein Verschiebedatum.
Verkehrsbehinderungen
Die Dorfstrasse wird am 1. August ab 20.40 bis ca. 21.40 Uhr ab Hotel-Restaurant Kreuz & Post bis Dorfkirche für jeglichen Verkehr gesperrt. Ab ca. 21.40 Uhr wird die Dorfstrasse wieder durchgehend befahrbar sein.
Festumzug
Der 1.-August-Umzug startet um 21.00 Uhr bei der Dorfkirche und endet auf dem Bärplatz. Alle Kinder und Erwachsene können als Fackelträger am Umzug teilnehmen. Bitte während des Umzugs kein Feuerwerk abbrennen lassen.
Festakt auf dem Bärplatz
Die Feier beginnt um ca. 21.30 Uhr auf dem Bärplatz. Bitte während der Feier kein Feuerwerk abbrennen lassen.
Feuerwerk
Das Feuerwerk wird im Anschluss an den Festakt gestartet.
Öffentlicher Abbrennplatz
Auf dem Bärplatz wird ein beaufsichtigter Bereich für das Abbrennen von privatem Feuerwerk bereitgestellt. Auch in diesem Bereich darf während des Festumzugs und der Feier kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Öffentlicher Verkehr
Der Busbetrieb findet den ganzen Tag wie gewohnt auf dem Bärplatz statt. Der Terminal Grindelwald-Bus und die Wendeschlaufe der Reisecars werden am 1. August erst ab ca. 19.00 Uhr gesperrt (nach Eintreffen des letzten Linienbusses). Das Feuerwerk wird im Anschluss an den Festakt gestartet. Mögliche Änderungen der Verkehrsbeschränkungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Um dem Nationalfeiertag einen schönen und würdigen Rahmen zu geben, ist eine schöne Dekoration und Beflaggung der Häuser wünschenswert.
Gastgewerbe, Schliessungsstunde am 1. August 2015
In der Nacht vom 1. auf den 2. August 2015 sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich. Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit von Grindelwald dankt Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und wünscht allen einen angenehmen und unfallfreien Nationalfeiertag.
Gemeinderat Grindelwald, Bereich Sicherheit, Feuerwehrkommando Grindelwald