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Einwohnergemeinde

Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 27. August 2015, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen, Brienz
Traktandenliste
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2015 (genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 322 vom 13. Juli 2015)
2. Entwidmung der 5-Zimmer-Wohnung (115 m2) des Gemeindehauses Dindlen vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
3. Genehmigung eines Verpflichtungskredites für das Vorprojekt Sanierung ARA Brienz
4. Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Ersatz Laufrad Kraftwerk Giessbach
5. Kenntnisnahme der Abrechnung Neubau (Ersatz) des Reservoirs Gampeli
– Teilprojekt Bau (Ersatz) der Wasserleitung Fertix–Stättenried–Gampeli
– Teilprojekt Neubau (Ersatz) des Reservoirs Gampeli
– Teilprojekt Neubau der Kanalisationsleitung Planalp – Brienz
– Teilprojekt Leerrohre Energie
6. Kenntnisnahme der Abrechnung Ersatz Trafostation Labrador (inkl. Netzanpassungen)
7. Orientierungen
Die Gemeinderatspräsidentin orientiert über:
a) Parkplatzbewirtschaftung Brunnen
b) Gewässerrichtplan Hasliaare (Aareschlucht bis Brienzersee)
c) Leitbild des Gemeinderates
d) Schifffahrt Brienzersee
e) Strandbad Brienz
8. Verschiedenes
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2015 liegt gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 21. August 2003/15. Dezember 2011 vom 24. Juli 2015 bis 24. August 2015 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann an den Gemeinderat Brienz bis 24. August 2015 schriftlich Einsprache erhoben werden.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz (GG) sofort zu beanstanden.
Brienz, 23. Juli 2015
Der Gemeinderat