Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2015
Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2015 unverändert Fr. 90.– pro Tier und Jahr. Diese ist für sämtliche Hunde in der Gemeinde zu entrichten, welche am 1. August 2015 drei Monate alt oder älter sind.
Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir Sie um telefonische oder persönliche Mitteilung an die Gemeindeverwaltung (Telefon 033 849 12 70).
Alle Hundehalter werden gebeten, die Hundemarke bis spätestens am
31. August 2015 bei der Gemeindeverwaltung zu beziehen. Bei Nichtbezahlen der Hundetaxe bzw. bei Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 31. August 2015 nebst der Taxe auch eine Aufwandgebühr von Franken 20.– erhoben.
Falls Sie einen neuen Hund halten, bitten wir Sie, beim Bezug der Hundemarke ebenfalls den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vorzuweisen.
Jeder seit dem 1. Januar 2007 in der Schweiz gehaltene Hund muss mit einem Mikrochip (ältere Hunde mit Tätowierung) versehen und bei der nationalen ANIS-Datenbank Schweiz registriert sein (Informationen zur ANIS-Registrierung unter www.anis.ch oder beim Tierarzt). Besitzerwechsel, Importe aus dem Ausland, Adressänderungen oder verstorbene Tiere sind ebenfalls dieser Stelle zu melden.
Niederried, 15. Juli 2015
Der Gemeinderat