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Einwohnergemeinde

Publikation der öffentliche Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122. Abs. 7 BauV
UeO / Uferschutzplan «Spielmatte»
Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung / Uferschutzplan Spielmatte
Der Einwohnergemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderung der UeO / Uferschutzplan «Spielmatte» im Bereich der Parz. Nr. 473 und 316 Areal Du Pont zur öffentlichen Auflage.
Folgende Unterlagen liegen auf: • Änderung UeO / Uferschutzplan • Anpassung Überbauungsvorschriften • Erläuterungsbericht.
Auflagefrist/Auflageort: 16. Juli bis 17. August 2015, Bauverwaltung 3800 Unterseen.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung, Amthaus, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 6. Juli 2015, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss, 3800 Interlaken, erhoben werden
Unterseen, 10. Juli 2015
Der Einwohnergemeinderat