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Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2015
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2015 zur Zahlung fällig. Die bereits in Wilderswil registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2015 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Finanzverwaltung Wilderswil, Telefon 033 826 01 42, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer sowie der Sachkundenachweis vorzuweisen. Jeder Hund, welcher über sechs Monate alt ist, ist tax- und meldepflichtig. Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Wilderswil auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Welche Kurse sind für welche Halter Pflicht?
Gemäss Tierschutzverordnung müssen alle Hundehalter, die nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft haben, einen Sachkundenachweis (SKN) vorweisen können. Den SKN erhält, wer die zweiteilige Ausbildung (Theoriekurs und praktisches Training) absolviert hat:
1. Der Theoriekurs ist vor dem Kauf eines Hundes zu besuchen. Er dauert mindestens vier Stunden und ist für Ersthundehalter obligatorisch. Vermittelt wird, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man richtig mit ihm umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, ihn zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Kurs nicht besuchen.
2. Der Praxiskurs ist für alle Halter Pflicht, also auch für jene, die bereits früher einen Hund hatten und jetzt einen neuen übernehmen. Der Kurs muss innert eines Jahres nach Erwerb des Hundes absolviert werden. Im Training lernen die Halter, den Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen. Diese Pflicht gilt bei allen Hunderassen.
Wer seinen Hund bereits vor dem 1. September 2008 hatte, muss mit diesem Tier keine Ausbildung absolvieren.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 90.– pro Hund.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 31. August 2015 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.
Gemeindeverwaltung Wilderswil
Sicherheits- und Umweltkommission