Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2015
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2015 zur Zahlung fällig. Diese beträgt: Fr. 100.– pro Tier und Jahr.
Taxpflichtig sind alle Hunde, welche am Stichtag 1. August 2015 über sechs Monate alt sind.
Alle bisherigen HundehalterInnen erhalten im August für die Hundetaxe 2015 eine Rechnung. Die Hundemarke wird nicht erneuert und bleibt weiterhin gültig.
Wir bitten Sie deshalb um umgehende Mitteilung, falls Sie keinen Hund mehr haben respektive neu einen Hund besitzen (auch wenn dieser am 1. August 2015 noch nicht sechs Monate alt ist).Tel. Finanzverwaltung 033 826 50 41.
Diensthunde (Hunde mit Spezialprüfungen wie Blindenhunde, Lawinenhunde und Hunde für die Festungswache) sind von der Taxe befreit. In diesen Fällen haben sich die HundehalterInnen bei der Finanzverwaltung zu melden, wobei das entsprechende Diplom/Attest vorgewiesen werden muss.
Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht seit dem 1. September 2008 eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor. Ein theoretischer Kurs muss vor dem Erwerb eines Hundes, ein praktischer Kurs zusammen mit dem Hund innert einem Jahr nach Erwerb absolviert werden. Ausgenommen sind nur Personen, die ihren Hund vor dem 1. September 2008 erworben haben. Weitere Infos unter www.vol.be.ch, www.skn-kurse.ch.
Mikrochip
Die Kennzeichnung aller Hunde mit einem Mikrochip ist obligatorisch. Welpen müssen innert drei Monaten mit einem Chip gekennzeichnet werden. Diese Mikrochips dürfen nur von Tierärzten und Tierärztinnen eingesetzt werden.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe oder Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse von
Fr. 200.– erhoben.
Ortspolizeibehörde Matten