Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Amtliche Pilzkontrolle 2015

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass alle Pilze, die als Nahrungsmittel in Verkehr gebracht werden (Verkauf, Schenkung, Bereitstellung zum Verkauf usw.) bei der hiefür geschaffenen Kontrollstelle geprüft werden können. Darunter fallen auch die frischen und getrockneten Pilze, die zur Verabreichung als Speisen in Hotels und Gaststätten bestimmt sind.
Für kontrollierte Pilze wird eine Bescheinigung ausgestellt, mit Angabe einer befristeten Gültigkeitsdauer. Die zum Verkauf bestimmten Pilze müssen sauber und trocken sein; sie dürfen insbesondere keine Anzeichen von Fäulnis oder Krankheit zeigen und müssen nach Arten sortiert sein.
Die Pilzkontrolle für die Gemeinden Beatenberg, Bönigen, Därligen, Habkern, Interlaken, Iseltwald, Matten, Ringgenberg, Unterseen und Wilderswil wird durch Walter Matter, Hans Wysser und Helene Schneider geführt. Sie kontrollieren die gesammelten Pilze ab Samstag, 25. Juli 2015
jeweils am Montag, Mittwoch und Samstag, von 18.30 bis 19.00 Uhr
Kontrollstelle: Werkhof/Bauamt, Beatenbergstrasse 30, 3800 Unterseen.
Gebührenansätze:
– für den Verkauf, pro Schein Fr. 4.–
– für den Verkauf, pro Kilo Fr. 2.–
– für Privat, pro Kontrolle;
Gemeinden im Kostenverteiler Fr. 2.–
Gemeinden ausserhalb Kostenverteiler Fr. 4.–
Die Schontage für Pilze wurden aufgehoben. Hingegen bleibt die Bestimmung bestehen, wonach pro Tag und Person maximal zwei Kilogramm Pilze gesammelt werden dürfen.
Unterseen, im Juli 2015
Im Auftrag der Gemeinden:
Sicherheitskommission Unterseen