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Öffentliche Planauflage

Kantonsstrassen
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 ff. des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 Pläne für die Erstellung bzw. den Ausbau der nachstehenden Kantonsstrasse auf. Begründete Einsprachen sind der genannten Gemeindeschreiberei innert der Auflagefrist einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 221, Interlaken–Grindelwald.
Gemeinde: Lütschental.
Bauvorhaben: 20033 / Ausbau Bankett Baumgarten.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Lütschental, 3816 Lütschental.
Auflagefrist: 27. Juli bis 25. August 2015.
Absteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt abgesteckt:
talseitiger Strassenrand: rote Pfähle
talseitiger Böschungsfuss: blaue Pfähle
Thun, 10. Juli 2015
Oberingenieurkreis I