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Baupublikation

Bauherrschaft: STOWE, Harderstrasse 9, Lidoya AG, Zieglerstrasse 29, 3007 Bern.
Projektverfasserin: Brönnimann Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Rückbau und Neubau MFH.
Hinweis: Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Harderstrasse 9, Parzelle Nr. 286, Nutzungszone MK 3 und 4.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 45 BauV – Kinderspielpätze / Aufenthaltsbereiche.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an best. Gemeindekanalisation. – Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26, Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 13. Juli 2015
Bauverwaltung Interlaken