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Einwohnergemeinde

Bezug der Hundemarken 2015
Die diesjährigen Hundemarken sind auf der Gemeindeverwaltung bei der Einwohnerkontrolle bis spätestens am 1. August 2015 zu beziehen. Die Gebühr beträgt Fr. 100.–.
Gemäss Artikel 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012 kann jede Gemeinde im Kanton Bern pro gehaltenen Hund, der über 6 Monate alt ist, jährlich eine Abgabe entrichten.
Für einen termingerechten Bezug der Hundemarke 2015 danken wir allen Hundehalterinnen und Hundehaltern im Voraus bestens.
Hundemarken für das Jahr 2016 können bereits ab kommendem Januar bezogen werden. Sie bezahlen immer das laufende Jahr.
Sachkundenachweis
Alle Hundehalter/innen müssen sich seit dem 1. September 2008 ausbilden lassen. Der Sachkundenachweis für Hundehalter/innen besteht aus einem Theoriekurs und einem praktischen Training. Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten wollen, müssen vor dem Erwerb des Hundes einen Theoriekurs von mindestens vier Stunden besuchen. Für Personen, die bereits einen Hund gehalten haben, ist der Theoriekurs nicht obligatorisch. Mit jedem neu erworbenen Hund muss der Hundehalter ein praktisches Training von mindestens vier Lektionen absolvieren. Das praktische Training muss innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes erfolgen. Informationen, wo diese Kurse besucht werden können, erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung.
Es wird kontrolliert, ob der Sachkundenachweis des jeweiligen Halters erbracht werden kann.
Bitte bedienen Sie uns diesbezüglich mit einer Kopie Ihres Sachkundenachweises.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns allfällige Änderungen sofort melden.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bereich Sicherheit