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Einwohnergemeinde

Nationalfeiertag / Feuerwerk
Sehr geehrte Gäste, Bürgerinnen und Bürger von Grindelwald
Für den Nationalfeiertag, 1. August 2015, werden alle gebeten, sich an die nachfolgenden Regeln zu halten:
Feuerwerke vor und nach dem 1. August 2015 sind zu unterlassen.
Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ist untersagt.
Feuerwerke können bei falschem Gebrauch schwerste Verbrennungen hervorrufen.
Lassen Sie sich beim Kauf über die korrekte Anwendung orientieren.
Nachfolgende Regeln sind zu beachten
• Keine leicht entzündbaren Textilien tragen
• Feuerwerkskörper nie auf sich tragen
• Gebrauchsanweisung beachten
• Nicht benutzte Feuerwerkskörper in sicherer Entfernung von der Abbrandstelle aufbewahren
• Nicht in der Nähe von Gebäuden, Waldrändern oder Menschenansammlungen abbrennen
• Starten Sie Raketen aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr
• Nie gegen Personen richten
• Windrichtung beachten
• «Blindgänger» ruhen lassen und auf keinen Fall ein zweites Mal zünden
• Wenn möglich gefüllte Wassereimer bereithalten
• Halten Sie sich strikte an das Rauchverbot in der Nähe von Feuerwerken
• Halten Sie Zündhölzer und Feuerwerk von unbeaufsichtigten Kindern fern
• Raketen können sich «verirren». Schützen Sie sich davor, indem Sie die Fenster Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses schliessen
• Abgebrannte Feuerwerkreste genügend abkühlen lassen und entsorgen. Diese Reste dürfen keinesfalls nochmals angezündet werden (latente Explosionsgefahr)
• Bei Verbrennungen sind die betroffenen Stellen sofort während mindestens 15 Minuten mit kaltem Wasser zu kühlen. Wenn möglich Arzt aufsuchen
• Sollte trotz aller Vorsichtsmassnahmen ein Brand festgestellt werden, ist unverzüglich über die Notrufnummer 117 oder 118 die Feuerwehr zu alarmieren
Ein allfälliges Abbrandverbot wegen der Hitzewelle der vergangenen Wochen und der grossen Trockenheit wird kurzfristig mitgeteilt.
Gemeinderat Grindelwald
Feuerwehrkommando
Bereich Sicherheit