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Friedhof Gsteig

Abräumen von Gräbern
Auf dem Friedhof Gsteig ist die Ruhefrist für das Grabfeld, in welchem sich die Urnengräber der im Jahr 1990 bis 1994 Verstorbenen befinden, abgelaufen. Das entsprechende Grabfeld ist mit Tafeln gekennzeichnet.
Wir ersuchen die Angehörigen, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grabstein bis zum 31. Oktober 2015 abzuräumen. Nach diesem Datum werden noch vorhandene Grabdenkmäler und Bepflanzungen ohne Kostenfolge durch die Friedhofgärtner weggeräumt (Art. 24 Friedhof- und Bestattungsreglement).
Saxeten, 16. Juli 2015
Die Friedhofkommission