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Einwohnergemeinde

Aufhebung des Waldreglements, Genehmigung und Inkrafttreten
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat Ringgenberg die Aufhebung des Waldreglements der Einwohnergemeinde Ringgenberg bekannt:
– Waldreglement der Einwohnergemeinde Ringgenberg vom 18. Juni 1957
Die Aufhebung des Reglements wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2015 genehmigt.
Gemeindeschreiberei Ringgenberg