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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung
Änderung Überbauungsordnung Sagimatta; geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Grindelwald am 2. Juni 2015 beschlossene Änderung des Überbauungsplans Sagimatta in Anwendung von Art. 61 Baugesetz genehmigt.
Die Veröffentlichung erfolgt gestützt auf Art. 110 Bauverordnung resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998.
Die genehmigten Akten liegen bei der Einwohnergemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, für jedermann zur  Einsichtnahme öffentlich auf.
Grindelwald, 13. Juli 2015
Gemeinderat Grindelwald