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Einwohnergemeinde

Neufassung der Richtlinien zur Planungszone "Zweitwohnungen"
Der Gemeinderat Beatenberg hat am 16. Dezember 2013 die Neufassung der Richtlinien zur Behandlung von Baugesuchen während der Gültigkeitsdauer der Planungszone "Zweitwohnungen" genehmigt. Sie treten per 1. Januar 2014 in Kraft und ersetzen die bisherigen Richtlinien vom 14. Januar 2013. Die Richtlinien können auf der Gemeindeschreiberei eingesehen oder bezogen werden. Zusätzlich sind die Richtlinien auf der Website www.beatenberg.ch (aktuell) aufgeschaltet.
Ein Rechtsmittel (Beschwerde) gibt es dazu nicht. Dagegen kann erst gegen die Erteilung oder Verweigerung einer Baubewilligung aufgrund der Richtlinien konkret Baubeschwerde geführt werden.

Beatenberg, 16. Dezember 2013
Der Gemeinderat