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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Marcel und Fabienne Frutiger-Moratti, Alte Strasse 25, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasser: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit angebautem Autounterstand mit Luft-Wärmepumpe/Splitt-Anlage mit Aussengerät Ostfassade.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Dorfgasse 14, Goldswil, Parzelle Nr. 553, eine Abparzellierung ist vorgesehen auf neu Parz. Nr. 2709, Koordinaten 633'500/171'690.
Nutzungs-Zone: W 2 im Übergangsbereich zur Dorfkernzone, GBR Art. 50.
Ausnahme: Unterschreiten des Gebäudeabstandes gemäss GBR Art. 19 zu Wohnhaus Hauptstrasse 20, Goldswil.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren von Lastenausgleichsansprüchen. Lastenausgleichs-
ansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 25. Juli 2015
Gemeindeschreiberei Ringgenberg