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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV) in Verbindung mit Art. 36a Organisationsreglement (OgR)
Gemeinderatsbeschluss über das neue Reglement über das öffentliche Beschaffungswesen
(Festlegung der Schwellenwerte)
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 36a-c OgR das neue Reglement über das öffentliche Beschaffungswesen beschlossen. Inkraftsetzung per 1. August 2015.
Gegen den Beschluss über das neue Reglement kann gemäss Art. 36a OgR das Referendum ergriffen werden. Das Referendum ist von mindestens 77 stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen und bis zum 10. August 2015 auf der Gemeindeschreiberei einzureichen. Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 29. Juni 2015
Der Gemeinderat