Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2015
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2015 zur Zahlung fällig. Die bereits in Interlaken registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2015 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Infoschalter Gemeinde Interlaken, Tel. 033 826 51 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer sowie der Sachkundenachweis vorzuweisen. Jeder Hund, der über sechs Monate alt ist, ist tax- und meldepflichtig (auch Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden). Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Interlaken auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund.
Gemeindeverwaltung Interlaken, Polizeiinspektorat