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Einwohnergemeinde

Beschlüsse und Wahlen des Grossen Gemeinderats Interlaken und fakultatives Referendum
Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 30. Juni 2015 folgende Beschlüsse gefasst und Wahlen vorgenommen:
Büro Grosser Gemeinderat, Ersatzwahl für das 1. Vizepräsidium
Gewählt ist Beutler Heidi.
Integrierte Jahresrechnung 2014
1. Zu Konto 990.332.01, übrige Abschreibungen Verwaltungsvermögen, wird als neue Ausgabe ein
zusätzlicher Nachkredit von Fr. 3'866'641.70 bewilligt.
2. Die integrierte Jahresrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 5'469'759.22 wird genehmigt. Dieser setzt sich zusammen aus einem Ertragsüberschuss von Fr. 4'093'815.54 aus der Laufenden Rechnung 2014 der Gemeinde und einem Ertragsüberschuss von CHF 1'375'943.68 aus der Betriebsrechnung der Industriellen Betriebe Interlaken. Der Ertragsüberschuss von CHF 4'093'815.54 aus der Laufenden Rechnung 2014 der Gemeinde wird dem Eigenkapital zugewiesen.
Organisationsreglement der Industriellen Betriebe Interlaken, Änderung
1. Die Änderungen der Artikel 2, 27 und 28 des Organisationsreglements der Industriellen Betriebe Interlaken vom 18. Januar 2005 werden genehmigt.
2. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2016 in Kraft und sind bereits auf die Budgetierung für das Rechnungsjahr 2016 anwendbar. Sie sind nicht anwendbar auf den Abschluss der Jahresrechnung 2015.
3. Die Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.
Neubau WC-Anlage Strandbadstrasse, Verpflichtungskredit
1. Für den Neubau der WC-Anlage Strandbadstrasse wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 835'000.– bewilligt.
2. Das Geschäft untersteht dem fakultativen Referendum.
Ersatzwahlen in die Geschäftsprüfungskommission, die Abstimmungskommission und die Wirtschafts- und Tourismuskommission
Auf Antrag der Schweizerischen Volkspartei und als Ersatz für den im Amt verstorbenen Heinz Burkhard werden für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 20. Juli 2015 bis 31. Dezember 2016 gewählt: Marc Alain Sahli, 1982, als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission, Beat Burkhard, 1986, als Mitglied der Abstimmungskommission, und Sophie Etterli, 1985, als Mitglied der Wirtschafts- und Tourismuskommission.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen, gegen die obigen Wahlen innert zehn Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Fakultatives Referendum
Die Änderung des Organisationsreglements der Industriellen Betriebe Interlaken und der Verpflichtungskredit für den Neubau der WC-Anlage Strandbadstrasse unterstehen nach Artikel 7 OgR 2000 dem fakultativen Referen-
dum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Namen, Vornamen, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.
Interlaken, 1. Juli 2015
Der Gemeindeschreiber