Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 13. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Kongresssaal Beatenberg


Traktanden

  1. a) Genehmigung des Voranschlages 2014
    Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
    b) Orientierung über den Finanzplan 2014-2018

  2. Genehmigung der Neufassung Personalreglement

  3. Genehmigung der Neufassung Feuerwehrreglement

  4. Kreditgenehmigung zur Sanierung des Güterweges Rotmoos-Büelbach

  5. Bericht aus den Ressorts und der Verwaltung

  6. Verschiedenes


Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 bis 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf.


Ehrungen
Vor Traktandenbeginn finden die Ehrungen statt.

Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a
Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Schweizer BürgerInnen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.

Beatenberg, 28. Oktober 2013
Der Gemeinderat