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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen.
Projektverfasserin: ARGE Rybibach, Flussbau AG / Mätzener & Wyss AG, p. A. Flussbau AG Schwarztorstrasse 7, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Anpassungen Teilstück Heimeggweg, Stockiweg und Wengenweg sowie Abbruch und vergrösserter Neubau Rybibachbrücke an versetzter Stelle, Waldrodung für die Brücke, Rodungsfläche 556 m2, Ersatzaufforstungsfläche 556 m2.
Standort: Stockiweg / Heimeggweg /
Wengenweg, Parzellen Nrn. 6264, 4835, 4836, 2740, 6275, 1294, 216, 5814, 97, 12, 2587, 2017 und 216, Koordinaten 636'379 / 160'771, Landwirtschaftszone und Wohnzone 2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG / 41c GSchV) • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli