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Einwohnergemeinde

Verkehrsfreie Dorfstrasse Sommer 2015 (Strassenfeste)
Verkehrsmassnahmen
Für das Jahr 2015 wurden die folgenden verkehrsfreien Abende beschlossen:
Mittwoch, 8. Juli 2015
Mittwoch, 15. Juli 2015
Mittwoch, 22. Juli 2015
Mittwoch, 29. Juli 2015
Mittwoch, 5. August 2015
Mittwoch, 12. August 2015
Mittwoch, 19. August 2015
Am 1. August 2015 (Bundesfeier) findet kein Strassenfest statt, die Dorfstrasse wird nur während des Festumzugs gesperrt.
Sperrzeiten
Die Sperrzeiten der Dorfstrasse beginnen pünktlich um 20.00 Uhr und dauern bis 24.00 Uhr.
Freigabe der Dorfstrasse erst auf Anordnung des Bereichs Sicherheit!
Gesperrte Strassen
Die Dorfstrasse ist während der angegebenen Zeiten mit einem «Allgemeinen Fahrverbot» belegt und entsprechend signalisiert. Gesperrter Bereich: ab Bazar Brunner bis Parkplatz Graben/Hotel Steinbock, Alte Schmiede. (Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten).
Parkieren
Das Parkieren von Fahrzeugen ausserhalb markierter Parkfelder ist verboten, dies gilt insbesondere auch für den Bärplatz.
Umfahrungsmöglichkeit für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht. Für den Fahrzeugverkehr bis 3,5 t Gesamtgewicht ist folgende Umfahrungsmöglichkeit eingerichtet: Baerplatz–Endweg–Gryth bzw. von Rothenegg nach Gryth–Talhaus / Kirche in beiden Richtungen.
Fahrzeughalter oder Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht informieren sich rechtzeitig über die Umfahrungsmöglichkeit (Telefon 033 854 14 84).
Sonderbewilligungen
Es werden keine Ausnahmebewilligungen erteilt. Vorbehalten bleiben
Fahrten hilfeleistender Fahrzeuge der Feuerwehr, Pikettarzt, Sanitäts- und Polizeifahrzeuge.
Appell an die Betreiber von Gast- und Beherbergungsstätten
Bitte beachten Sie, dass keine Bauten vor 20.00 Uhr aufgestellt werden dürfen, wenn dadurch die Fussgänger oder der fahrende Verkehr beeinträchtigt werden. Im Interesse einer Attraktivitätssteigerung unseres Ferienortes Grindelwald, bitten wir alle Betreiber von Gast- und Beherbungsstätten, ihre Gäste, vor allem An- und Abreisende, rechtzeitig auf die Dorfstrassensperrung aufmerksam zu machen. Fahrzeughalter, welche das gesperrte Gebiet zwischen 20.00 und 24.00 Uhr befahren müssen, haben ihre Fahrzeuge vor 20.00 Uhr entsprechend zu verschieben. Nach 23.30 Uhr dürfen im Freien keine musikalischen Darbietungen mehr stattfinden, Nachtruhe ab 24.00 Uhr!
Durchfahrtskorridor
Auf der gesperrten Strecke ist für hilfeleistende Fahrzeuge ein vom Regierungsstatthalter festgelegter Sicherheitskorridor von mind. 3 m zwingend freizuhalten! Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Bereich Sicherheit gerne zur Verfügung, Telefon 033 854 14 84, Fax 033 854 14 85 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Grindelwald Tourismus, der Gemeinderat sowie der Bereich Sicherheit danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen allen eine erfolgreiche und angenehme Sommersaison 2015.
Bereich Sicherheit