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Einwohnergemeinde

Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz
Ortsplanungsrevision Beatenberg mit Waldfeststellung gemäss Art. 10 Abs. 2 WaG
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die durch die Gemeindeversammlung am 7. Juni 2013 beschlossene Ortsplanungsrevision Beatenberg - bestehend aus Zonenplänen, Baureglement und Waldfeststellung - in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 10. Dezember 2013 genehmigt.
Die Ortsplanungsrevision Beatenberg tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 13. Januar 2014 in Kraft.
Gemäss Art. 110 Bauverordnung respektive Art 45 der Gemeindeverordnung wird die Genehmigung der Ortsplanungsrevision hiermit öffentlich bekannt gegeben (Auflagefrist: 10. Februar 2014).
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, Hälteli 393, 3803 Beatenberg, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss, 3800 Interlaken, und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Beatenberg, 19. Dezember 2013
Gemeinderat Beatenberg