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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Walter Patrick und Jenni Marianne, Breite 7, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit integrierter Doppelgarage (überarbeitetes Projekt aufgrund materieller Mängel).
Hinweis: Die Gemeinde Leissigen ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Nutzung: Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Bühlweg 34, Parzelle Nr. 743, Koordinaten 625'960 / 166'800, Zone: Überbauungsordnung Ferienhauszone Zweigarten-Bühl.
Schutzzone: Gewässerschutzzone B.
Ausnahmen: • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Unterschreiten des Gebäudeabstandes (Art. 212 GBR) • Ausrichtung der Wohn- und Aufenthaltsräume (Art. 64 BauV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, 3706 Leissigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli