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Einwohnergemeinde

Änderung des Organisationsreglements 2000
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am
29. April 2015 in Anwendung von Artikel 52 Absatz 3 des Gemeindegesetzes beschlossene Änderung der Artikel 4, 8 und 21 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999 (Anpassungen an das neue Rechnungslegungsmodell HRM2) genehmigt.
Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft und ist bereits auf die Budgetierung für das Rechnungsjahr 2016 anwendbar. Sie ist nicht anwendbar auf den Abschluss der Jahresrechnung 2015.
Die Änderung kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken bezogen oder unter www.interlaken-gemeinde.ch/reglemente/1/101 eingesehen werden.
Interlaken, 16. Juni 2015
Der Gemeindeschreiber