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Wasserkraftnutzung: Konzessionsverfahren und Baupublikation mit Rodungsgesuch

Gesuchsteller: Andreas Bosshard, Adligenswilerstrasse 28, 6006 Luzern.
Vorhaben/Gesuch: Neubau Wasserkraftwerk (KW) Milibach am Milibach; Wasserentnahme ab bestehendem KW Isch im Gebiet «Miligaden/Kopfboden», unterirdische Druckleitung, Zentrale und Wasserrückgabe im Gebiet «Unteres Walkibort» direkt in die schwarze Lütschine. Erteilung einer neuen Konzession mit Bau- und Nebenbewilligungen.
Die maximal nutzbare Wassermenge beträgt 400 l/s, die maximal mögliche Leistung ab Generator 200 kW. Das neue KW Milibach soll als Schwall-Sunk-Sanierungsmassnahme für das bestehende KW Isch dienen.
Standort der Anlagen: Miligaden/Kopfboden bis Unteres Walkibort, Parzellen Nrn. 38, 82, 121, 1868, 3087, 4112, 4598, 4678, 4824, 4929, 5382 und 5778; Landwirtschaftszone, Bauzone (Wohnzone).
Beanspruchte Ausnahmen: • Bauen ausserhalb der Bauzonen; Art. 24 RPG • Rodung; Art. 5 WaG • Bauten in Waldnähe; Art. 26 KWaG • Nicht forstliche Kleinbaute; Art. 14 WaV / Art. 35 KWaV • Ufervegetation; Art. 22 NHG.
Rodungsgesuch: Rodung von 712 m2 auf Parzellen Nrn. 82, 121, 3087, 4824, 4929; Ersatzaufforstung von 712 m² an Ort und Stelle.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 27. Juli 2015.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, Postfach 104, 3818 Grindelwald.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 Baugesetz) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Bern, 19. Juni 2015
AWA Amt für Wasser und
Abfall des Kantons Bern