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Reformierte Kirchgemeinde

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 21. Juni 2015, in der Kirche Unterseen im Anschluss an den Gottesdienst. Dieser beginnt um 10.00 Uhr, die Versammlung um ca. 11.00 Uhr.
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2014:
a) Genehmigung Jahresrechnung 2014
b) Genehmigung Nachkredit
c) Kenntnisnahme gebundene Nachkredite
2. Organisationsreglement – Teilrevision: Genehmigung
3. Informatikinfrastruktur – Kreditabrechnung: Kenntnisnahme
4. Sanierung der Beleuchtung und Elektroinstallationen in der Kirche: Information
5. Orientierungen
6. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.
Das Organisationsreglement mit Vorprüfungsakten sowie die weiteren Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, sowie auf der Gemeindeverwaltung Unterseen während der Bürozeiten öffentlich auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch zu finden.
Gegen Kirchgemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden.
Der Kirchgemeinderat