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Gemischte Gemeinde

Protokollauflage und Beschlüsse
Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015
Protokollauflage
Aufgrund von Art. 49 des Organisationsreglementes OGR der Gemischten Gemeinde Oberried liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 während 30 Tagen, d. h. vom 18. Juni bis 20. Juli 2015, in der Gemeindeschreiberei Oberried öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Während der Auflage kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Bekanntmachung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 11. Juni 2015
An der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 haben die anwesenden stimmberechtigten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgende Beschlüsse gefasst:
Genehmigung der Jahresrechnung 2014
Die Jahresrechnung der Gemischten Gemeinde Oberried schliesst im vergangenen Verwaltungsjahr bei einem Gesamtaufwand von Fr. 3'044'605.82 und Gesamterträgen von Fr. 3'047'101.12 ab.
Daraus resultiert gegenüber dem Voranschlag anstelle des prognostizierten Aufwandüberschusses von Fr. 113'580.– ein Ertragsüberschuss von Fr. 2'495.30.
Die Versammlung nahm von den Nachkrediten im Umfange von Fr. 499'172.67 Kenntnis. Darin enthalten
sind gebundene Kredite von Fr. 218'750.97, in Kompetenz des Gemeinderates Fr. 134'023.70 und in Kompetenz der Gemeindeversammlung Fr. 146'398.–.
Oberried Projekte AG / Kenntnisnahme vom Infrastrukturvertrages
Vom Infrastrukturvertrag zwischen der Gemischten Gemeinde Oberried und der Bauherrschaft wurde Kenntnis genommen.
Genehmigung eines Kredites für den Neubau Hydrantenleitung «Gryt» Resort Brienzersee
Die Versammlung beschloss für den Neubau der Hydrantenleitung «Gryt» Resort Brienzersee einen Bruttokredit von Fr. 143'000.–.
Rechtsmittel
Gegen obgenannte Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen ab Gemeindeversammlungsbeschluss Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen betrifft die Beschwerdefrist 10 Tage.
Oberried, 12. Juni 2015
Der Gemeinderat