Einwohnergemeinde
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 8. Juni 2015 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:
Verlängerung der Hydrantenleitung im Gebiet «Gärbermatte» – Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 70'000.–
Die Wasserversorgung plant, die Hydrantenleitung im Gebiet «Gärbermatte» Richtung Osten um ca. 80 m zu verlängern. Zudem ist der Einbau von zwei zusätzlichen Hydranten geplant. Der Hydrant Nr. 52 soll zudem versetzt werden.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 730
Referendumsfrist: Montag, 20. Juli 2015
Weitere Informationen zu diesem Geschäft erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten.
Leissigen, 11. Juni 2015
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat Leissigen hat am 8. Juni 2015 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:
Verlängerung der Hydrantenleitung im Gebiet «Gärbermatte» – Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 70'000.–
Die Wasserversorgung plant, die Hydrantenleitung im Gebiet «Gärbermatte» Richtung Osten um ca. 80 m zu verlängern. Zudem ist der Einbau von zwei zusätzlichen Hydranten geplant. Der Hydrant Nr. 52 soll zudem versetzt werden.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 730
Referendumsfrist: Montag, 20. Juli 2015
Weitere Informationen zu diesem Geschäft erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten.
Leissigen, 11. Juni 2015
Der Gemeinderat