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Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 8. Juni 2015 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:
Verlängerung der Hydrantenleitung im Gebiet «Gärbermatte» – Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 70'000.–
Die Wasserversorgung plant, die Hydrantenleitung im Gebiet «Gärbermatte» Richtung Osten um ca. 80 m zu verlängern. Zudem ist der Einbau von zwei zusätzlichen Hydranten geplant. Der Hydrant Nr. 52 soll zudem versetzt werden.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 730
Referendumsfrist: Montag, 20. Juli 2015
Weitere Informationen zu diesem Geschäft erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten.
Leissigen, 11. Juni 2015
Der Gemeinderat