Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Bezug der Hundemarken 2015
Taxpflicht
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2015 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe von Fr. 80.– entrichtet werden. Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter haben für die Hundetaxe 2015 bereits eine Rechnung erhalten. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen Hund besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Microchip
Bitte weisen Sie am Schalter den Hundeausweis mit Mikrochipnummer vor, sofern Sie neu einen Hund besitzen.
Sachkundenachweis
Die Tierschutzverordnung sieht vor, dass Hundehalterinnen und -halter theoretische und praktische Kurse absolvieren müssen (Sachkundenachweis). Der theoretische Kurs muss vor dem Erwerb eines Hundes absolviert werden, der praktische Kurs zusammen mit dem Hund im Laufe des ersten Jahres ab Erwerbsdatum.
Wer nachweislich bereits einmal einen Hund hatte oder vor dem 1. September 2008 einen solchen angeschafft hat, muss den Theoriekurs nicht besuchen.
Vom praktischen Kurs ausgenommen sind Personen, die ihren Hund vor dem 1. September 2008 hatten. Mit jedem nach dem 1. September 2008 neu erworbenen Hund müssen aber auch diese Personen ein praktisches Training absolvieren.
STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale Dauer-Hundemarke
Die bereits in Schwanden registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter besitzen für ihren Hund bereits eine STMZ Dauer-Hundemarke. Über die auf die Hundemarke eingravierte Telefonnummer kann die Adresse der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers des entlaufenen Hundes ausfindig gemacht werden (während 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr können gefundene Tiere gemeldet und identifiziert werden). Diese Hundemarke wird nur noch bei Verlust oder Wegzug aus der Gemeinde ersetzt.
Gemeinderat Schwanden