Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ortsplanungsrevision – nachträgliche öffentliche Auflage
Der Gemeinderat von Schwanden b. Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2015 eine Änderung des Zonenplans in Oberschwanden, Parzelle Nr. 8, Louberen, gegenüber der Auflage zur nachträglichen öffentlichen Auflage.
Die Auflage dauert vom 12. Juni bis 13. Juli 2015. Die Unterlagen können während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und stehen unter www.schwandenbrienz.ch ab 12. Juni 2015 zum Download als PDF zur Verfügung.
Während der Auflagefrist kann unter den Voraussetzungen gemäss Art. 60 Abs. 2 BauG schriftlich Einsprache erhoben werden. Sie haben einen oder mehrere Anträge zum Gegenstand der Einsprache zu enthalten und sind zu begründen.
Hinweise: Die Anpassung des Zonenplans ist rot gekennzeichnet. Einsprachen können nur zum Inhalt im Bereich der ausgewiesenen Anpassungen erhoben werden. Es finden keine Einspracheverhandlungen statt.
Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Schwanden b. Brienz, Schwandstrasse 82, 3855 Schwanden b. Brienz
Gemeinderat Schwanden b. Brienz