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Baupublikation

(Nachträgliche Publikation Ausnahme)
Bauherrschaft: Immobility AG, Daniel Wunderli, Spielhölzli 12, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: Immobility AG, Daniel Wunderli, Spielhölzli 12, 3800 Unterseen
Bauvorhaben: Umbau/Erweiterung Dosenbach. Ersatzneubau Dependance mit 4½-Zimmer-Wohnung im 1. OG. Ausbau 3- in 4-Zimmer-Wohnung.
Hinweise: Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Bahnhofstrasse 45 und 47, Parzelle Nr. 245, Nutzungszone: MK 3.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten Gebäudeabstand nach Art. 212 Abs. 1 BauR. (Die Unterschreitung des Gebäudeabstandes in einem Teilbereich zur Aarmühlestrasse 35a ist mittels Dienstbarkeitsvertrag geregelt).
Nachträgliche Publikation Ausnahme (Baueingabeprojekt unverändert).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an bestehende Gemeindekanalisation, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 26. Mai 2015
Bauverwaltung Interlaken